Haus-Selbstbau
Allein aus der Tatsache, dass die Bürgermeisterin „begehrt“, ins Haus gelassen zu werden, ist ein Beweis dafür, dass es sich nicht um eine Wohnung handeln kann. Ansonsten kann sie sich überzeugen von was und wo sie will, aber nicht in meinem Haus. Da hat sie nichts zu wollen.
Viel mehr lässt sich konkret nicht sagen, wenn man die Satzung nicht kennt. Um eine bayer. kann es sich nicht handeln, denn
1. hätte ein bayer. Dorf keine Bürgermeisterin,
2. verhalten sich Bayern im allgemein höflich und nett und
3. auf keinen Fall so aufdringlich wie geschildert.
Das hilft hier aber auch nicht weiter.
Für Mitleser des OVG LSA, so es sie denn gibt:
Das ist,
1. ersichtlich nicht ernst gemeint,
2. eine Analogie und
3. eine Provinzposse (in Köln z.B. unmöglich).
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akillo,
12.10.2010
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Alfred,
12.10.2010
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Rebell,
13.10.2010
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Alfred,
13.10.2010
- Haus-Selbstbau - Rebell, 14.10.2010
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Alfred,
13.10.2010
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Rebell,
13.10.2010
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Alfred,
12.10.2010