ZWS für Studenten

Christian @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ Philipp

Hallo Philipp,

umgekehrt, nur die Hauptwohnung am Studienort und die Nebenwohnung bei den Eltern führt schon heute bei Studierenden in keiner Kommune zur Zweitwohnungsteuer - da gibt es ein von allen Kommunen beachtetes Urteil des VG Gelsenkirchen. Die Kommunen verkaufen es allerdings gerne als großzügiges Entgegenkommen und das oft auch nur auf „Nachfrage“.

Allerdings sieht keine Kommune derzeit ein, dass es im umgekehrten Fall genau so sein muss, denn der Aufwand (Einsatz finanzieller Mittel) und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind bei diesem Sachverhalt bezüglich der Wohnungen identisch. Die hier zu beobachtende kommunalpolitische/verwaltungsseitige „Logik“ ist faszinierend akrobatisch und könnte sogar - wäre man nicht Betroffener - manchmal sogar amüsant sein. Es soll sogar Kommunen geben, die Studierenden empfehlen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch „Ummelden“ wieder herzustellen.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion