ZWS für Studenten

Christian @, Montag, 20.11.2006 (vor 6703 Tagen) @ Robin

Hallo Robin,

wenn Du während der Zeit, in der Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst, Deine Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung hattest und diese Hauptwohnung nicht innehattest, war die Nebenwohnung nur nach der Kölner Satzung eine Zweitwohnung. Aber ob das den Maßstäben des BVerfG von 1983 gerecht wird, ist mehr als zweifelhaft. Meines Wissens hat noch kein Gericht entschieden, dass das Innehaben einer einzigen Wohnung schon zur Erhebung der ZWSt berechtigt.

Die Frage wäre also: Ist die Kölner ZWStS in diesem Punkt überhaupt rechtmäßig>

Lohnt sich allemal, das gerichtlich nachprüfen zu lassen, wenn man sich nicht widerstandlos abzocken lassen will.

Noch Fragen> Empfehle dazu aber "neuen Eintrag".

Gruß


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