Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Freitag, 05.11.2010 (vor 5332 Tagen)

Oder einmal mehr Babylon>

Wer bisher nicht wusste, was genau eine Zweitwohnung ist und auch mit den anderen Begrifflichkeiten nicht so ganz klar kam, dem wird hier geholfen. Man kann es aus folgenden Sätzen ganz leicht ableiten:

Da Verheiratete
„sich nach § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG (...), wonach bei Eheleuten grundsätzlich der Familienwohnsitz als Hauptwohnung zu melden ist, nur mit Nebenwohnung melden können, sind sie selbst dann zweitwohnungsteuerpflichtig, wenn die Erwerbszweitwohnung nicht ihre Nebenwohnung, sondern Hauptwohnung ist. Demgegenüber können (und müssen) Ledige in dieser Situation die Erwerbszweitwohnung entsprechend der vorwiegenden Nutzung als Hauptwohnung anmelden. … Eine Diskriminierung … liegt jedoch nur dann vor, wenn die Erwerbszweitwohnung, bei ausschließlicher Betrachtung der steuerpflichtigen Person nach tatsächlichen Nutzungsverhältnissen die Hauptwohnung, d.h. die vorwiegend benutzte Wohnung, des Steuerpflichtigen ist.“

Also:
Wenn die Erwerbszweitwohnung vorwiegend genutzt wird und deswegen keine Neben- sondern eine Hauptwohnung ist, vermeidet man die Steuerpflicht. Da ist doch alles drin. Bleibt die Frage: Was ist eine unsteuerbare Erstwohnung>


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