Orakel von Delphi? Endlich Klarheit?

Alfred @, Sonntag, 07.11.2010 (vor 5333 Tagen) @ Christian1

Eine erfreulich klare Entscheidung des OVG NdS:
„Hat ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Zweitwohnungsteuersatzung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen,“
und dann folgt das, was die Justiz so liebenswert macht:
„sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt.“
und damit es auch wirklich jeder versteht und keiner auf dumme Gedanken kommt:
„Gleiches gilt, wenn in der Zweitwohnungsteuersatzung eine Abgrenzung zwischen dem Begriff der Hauptwohnung und dem der Zweitwohnung nicht vorgenommen worden ist.“


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