Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!
» » Wenn ich mich nicht täusche, wird es beim Erstwohnsitz in
» » Freiburg, die Steuerbelastung enorm sein!
» So weit mir bekannt ist, erhebt die Stadt Freiburg i.B. nicht mal eine
» Zweitwohnungsteuer. Geschweige denn eine "Erstwohnsitzsteuer".
Hey Alfred muss Dich auf die Zwst- Freiburg aufmerksam machen
siehe
Zweitwohnungssteuer
Diese örtliche Aufwandsteuer wird durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt. Die Zweitwohnung ist demnach Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Außerdem muss die Gemeinde für auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen Aufwendungen erbringen. Von den auswärtigen Wohnungsbesitzern fließen ihnen aber nicht in gleicher Weise wie von den einheimischen Dauerbewohnern Einnahmen zu (Äquivalenzprinzip).
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ojf,
08.11.2010
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Alfred,
08.11.2010
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Rebell,
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