Wohne unter der Woche in der Schweiz am WE in DE!

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 4890 Tagen) @ Rebell

» Hey Alfred muss Dich auf die Zwst- Freiburg aufmerksam machen
» siehe

Und wenn schon, eine Erstwohnsitzseteuer hat sie doch wohl nicht>

» Diese örtliche Aufwandsteuer wird durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt. Die Zweitwohnung ist demnach Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Außerdem muss die Gemeinde für auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen Aufwendungen erbringen. Von den auswärtigen Wohnungsbesitzern fließen ihnen aber nicht in gleicher Weise wie von den einheimischen Dauerbewohnern Einnahmen zu (Äquivalenzprinzip).
Das liest man häufig, aber durch ständiges Wiederholen wird der Schwachsinn auch nicht richtiger.


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