Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?
» ..., meine Eltern haben als Mieter irgendwelche Vorteile, aber ...
Kannst Du mir den Satz mal näher erklären> Soll das etwa bedeuten, dass Du die Wohnung von Deinen Eltern gemietet hast, damit diese steuerrechtliche Vorteile haben> Wenn der Bescheid vom 4.11. ist, hast Du für den Einspruch bis mindestens 4.12. Zeit. Ob er sinnvoll ist, weiss ich nicht. Hängt von Deiner Antwort ab.
» Die Steuererklärung für 2009 steht noch aus, die mache ich mit meinem Mann zusammen, hätte aber nie gedacht, dass da sowas mit hineingehört!
Gehört auch nicht rein. Es geht hier nicht um die Einkommensteuererklärung sondern um die "Zweitwohnungsteuererklärung" – das sind zwei verschiedene Sachen. Wenn Du aber schon einen ZWSt-Bescheid hast, ist das eine akademische Frage.
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Katrin,
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