Zweitwohnsitz bei den Eltern - Steuer zahlen?

Katrin @, Montag, 08.11.2010 (vor 5330 Tagen) @ Alfred

» » ..., meine Eltern haben als Mieter irgendwelche Vorteile, aber ... Kannst Du mir den Satz mal näher erklären> Soll das etwa bedeuten, dass Du die Wohnung von Deinen Eltern gemietet hast, damit diese steuerrechtliche Vorteile haben>

Nein, nein! Ich stehe noch nicht einmal mit im Mietvertrag, stand ich auch nie!
Das ist sozialer Wohnungsbau und irgendwie "sparen" sie was, wenn ich da auch "wohne", d.h. gemeldet bin. Genaueres müsste ich erfragen. - Ich finde ja daher, dass (wenn überhaupt) sie die ZWS zahlen müssen.

Die Einspruchsfrist steht auch auf der Rückseite des Schreibens. Die möchte ich jedoch nur nutzen, wenn es auch wirklich sinnvoll ist. Brauche kein Ärger mit dem FA, bekomme in 4 Wochen ein Baby und möchte dann Kindergeld beantragen.

Eine Aufforderung zur Zweitwohnsteuererklärung habe ich nicht erhalten, auch wenn dies auf der Rückseite steht.
Natürlich meinte ich die Einkommenststeuererklärung - sorry!

Ist es denn nun richtig, dass das FA die Zweitwohnsitzsteuer von mir "fordert">


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