ZWS Köln bei Einzug zur Freundin

Alfred @, Dienstag, 23.11.2010 (vor 5507 Tagen) @ Grilka

Wohnsitz hin. Wohnsitz her. Es geht in Koeln ums Melderecht.
Natuerlich war die Wohnung in Koeln eine Nebenwohnung (im Sinne des Melderechts), aber eben keine Zweitwohnung im Sinne der verfassungswidrigen Koelner Satzung.

» Begründung hab ich mal formuliert:
umformuliert:
"Ich hatte die Nebenwohnung zu keinem Zeitpunkt inne. Mir wurde damit von meiner damaligen Freundin nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten."
Das muesste vorerst so reichen und die Koelner waeren am Zug, den Sachverhalt naeher zu klaeren.

» Belegen kann ich das naturgemäß schlecht -
Das ist schlecht und wird Dir noch viel Verdruss und Schreiberei bringen. Versuche mal vorbeugend in Erfahrung zu bringen, wer der Vermieter der Wohnung war und lasse Dir von dem bestaetigen, dass Du in der fraglichen Zeit nicht Mieter der Wohnung warst. Das koennte ein bisschen helfen.


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