ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers
» Ich frage mich inwiefern ich unter diesen Umständen verpflichtet bin diesem Bescheid nachzukommen>
»
» Ich hoffe mir kann jemand mit Sachverstand helfen.
»
» Gruss
Wenn Du verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, dieser Pflicht aber nicht nachgekommen bist, dann ist vermutlich auch nichts verjährt (vgl. "Festsetzungsfrist" ).
Wenn Du die nun besteuerte Wohnung vorwiegend genutzt hast, weil Du an dem Ort z.B. an fünf Tagen die Woche Deiner Arbeit nachgegangen bist, dann war diese Wohnung keine Nebenwohnung und auch keine Zweitwohnung.
Sofern Du den Bescheid rechtskräftig werden lässt, bist Du verpflichtet ihm nachzukommen. Irgendwann wird die Stadt vollstrecken.
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Berliner,
17.11.2010
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