ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

LionelHutz @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ Berliner

» Danke für deine Antworten
»
» zu deinem ersten Punkt:
» Ja ich habe eine Steuererklärung für die JAhre abgegeben für die nun eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. (2006/2007/2008)Die Wohnung habe dort geltend gemacht.

Ich meinte eine Steuererklärung in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer. Üblicherweise verpflichten die entsprechenden Zweitwohnungssteuergesetze den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, könnte es schwer werden daraus auch noch Vorteile zu ziehen.

» zu deinem 2ten Punkt:
» Ich habe diese Wohnung an 5 TAgen die WOche genutzt in denen ich dort gearbeitet habe. An den Wochenenden bin ich meistens heimgefahren. Ich habe dort NUR aus beruflichen Gründen gewohnt und diese Wohnung nur aus beruflichen Gründen von meinem Arbeitgeber gestellt bekommen und einen monatlichen Sachbezugswert bezahlt.

Wie gesagt, berufliche Gründe hin oder her, wenn Du in dem besagten Zeitraum ganz überwiegend in der Wohnung an Deinem Arbeitsort gewohnt hast, dann war diese Wohnung wohl keine Zweitwohnung sondern tatsächlich Deine Erstwohnung. Wie der Name schon sagt, wird die Zweitwohnungssteuer aber auf das Innehaben von Zweitwohnungen erhoben. Die Konsequenz daraus ist, dass eventuell am Ort Deiner "Wochenendwohnung" Zweitwohnungssteuer fällig wird.

Was zu tun ist, kann man Dir hier schlecht raten. Anscheinend warst Du falsch gemeldet und die besagte Wohnung spielt auch in Bezug auf Deine Einkommensteuer eine Rolle. Das ist zu komplex für einen nützlichen Ratschlag.

Wenn Du ein gutes Gefühl hast und die Sache riskieren möchtest, weil Du der Meinung bist, dass die Steuer zu unrecht von Dir verlangt wird, dann halte Dich an die Rechtsmittelbelehrung des Steuerbescheides.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion