Zweitwohnsitzsteuer
Die Vollzeitbeschäftigung "findet" also nicht nur in Köln "statt". Damit dürfte die Registrierung mit Nebenwohnung in Köln melderechtskonform sein. Würde anders herum auch nicht viel helfen, denn Stuttgart will ja ab 2011 auch eine sogenannte Zweitwohnungsteuer erheben.
Die ZWSt lässt sich in Deinem Fall als Werbungskosten vom Einkommen absetzen. Und die Nebenwohnung in Köln wäre auch dann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Zweitwohnung absetzbar, wenn sie Deine Hauptwohnung wäre. Aber das macht nach höchstrichterlicher Entscheidung die Rechtsordnung aber nicht widersprüchlich. Den Sinn in der ZWSt erkennen daher nur wenige Auserwählte, z.B. xxx (Selbstzensur) mit mindestens 80 mm lichter Weite.
Ein Einspruch oder Widerspruch gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid ist in NRW wegen Bürokratieabbau nicht möglich. Da muss man gleich klagen. Das wäre in Deinem Fall allerdings eine Angelegenheit für Masochisten. Gründe lassen sich immer finden. So gehe ich z.B. davon aus, dass es in Köln einige verheiratete Einwohner mit Erwerbszweitwohnung gibt, die wegen der verfassungswidrigen Satzungskonstruktion keine Zweitwohnungsteuer für ihre nicht vorwiegend benutzte Wohnung zahlen müssen. Da sich die Kassenlage der öffentlichen Hände derzeit etwas bessert, wäre es durchaus möglich, dass das BVerfG mal wieder gegen die ZWSt entscheidet.
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klatou,
14.12.2010
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