Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Donnerstag, 16.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ klatou

Die Zweitwohnungsteuer (Werbungskosten) wird nicht von der Steuer abgezogen sondern vom Einkommen. Im Übrigen: Die Mehrwertsteuer z.B. wird bei den Werbungskosten auch mitberechnet.

Das schein nur deswegen komplex zu sein - und das nicht nur bei Dir - weil bei der ZWSt das Melderecht in unzulässiger Weise einbezogen wird. Als Alleinstehender (dazu hat Du nichts geschrieben), der mehrere Wohnungen benutzt, musst Du die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anmelden. Für die Berechnung zählen nur ganze Tage. Da kann es durchaus sein, das vom Melderecht her Deine Hauptwohnung in Köln ist. Kommt darauf an, wie die Fahrten nach Stuttgart zeitlich liegen.


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