News: Das Cuxhavener Urteil

René ⌂ @, Dienstag, 21.12.2010 (vor 5086 Tagen)

Vor wenigen Tagen erschien ein Beschluß des Overwaltungsgerichts in [link=/>page=stadt&id=119]Cuxhaven[/link] mit folgenden Leitsätzen:

[blockquote][ol][li]Eine Staffelung der Steuersätze, die bei zahlreichen Fallgestaltungen zu einer Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20 % der Jahresrohmiete führt, bewegt sich im Grenzbereich dessen, was im Blick auf das Erdrosselungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch als hinnehmbar angesehen werden kann.[/li][li]Eine aus 3 Stufen bestehende Staffelung des Steuersatzes, bei der die höchste Stufe schon bei einem jährlichen Mietaufwand von 3.601,- Euro beginnt und die meisten Zweitwohnungen in diese Stufe fallen, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie mit Art. 105 Abs. 2 a GG unvereinbar[/li][/ol][/blockquote]

Dieser Beschluss ist noch kein entgültiges Urteil, das "Hauptsacheverfahren" läuft noch. Es gewährt aber den Kläger nun Zahlungsaufschub, die ihm die Stadt verwehrte.

Allerdings sind die beiden Leitsätze durchaus nicht uninteressant. Denn nun hat ein Gericht eine nicht ganz unübliche Praxis von vielen Orten bemängelt - und diese Gründe sind durchaus nachvollziehbar. Gerade bei den Grenzen zwischen den Staffeln trifft es Leute außerordentlich hart. Man zahlt vielleicht nut 5 Euro mehr als der Nachbar, darf aber wie im Fall von Cuxhaven 250 Euro mehr Steuern zahlen. Es gibt viele Städte, die lediglich drei oder vier Staffeln haben und da ergeben sich i.d.R. ähnliche Sprünge an den Staffelgrenzen. Zudem wurde hier bemängelt, dass mit verhältnismäßig niedriger Miete schon die höhste Stufe erreicht ist, wobei das nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Das Gericht bemängelt jedoch nicht nur den Sprung an der Staffelgrenze, sondern auch das daraus resultierende Verhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Steuer. Das Gericht bemängelt Konstellationen, in denen über 20% der Jahresrohmiete zu zahlen ist und bringt sogar ein Beispiel mit über 30%. In Anbetracht dieser Höhe stellt es die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dies könnte auch ein Signal für die verhältnismäßig hohen Steuern in Murnau, Baden-Baden, Konstanz, Überlingen und Lindau sowie zahlreicher anderer Städte sein.


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