Anmeldung vergessen Dortmund

Alfred @, Dienstag, 28.12.2010 (vor 5555 Tagen) @ Yoshi

Warum Du eine Wohnung in Dortmund hast und ob Du eigenes Einkommen hast, spielt weder im Melderecht noch bei der ZWSt eine Rolle.
Du musst davon ausgehen, dass die Verwaltung des Studentenwohnheims den Mietbeginn an die Stadt bemeldet hat.
Das Mieten einer Wohnung ist an und für sich nicht meldepflichtig, Du könntest sie ja auch nur als Arbeitsraum nutzen.
Das Melderecht greift erst dann, wenn Du eine Wohnung (= umschlossener Raum) beziehst und zum Wohnen oder Schafen nutzt. Dann bist Du für diese Wohnung meldepflichtig. Wenn es so war, wie Du schreibst, hast Du die Meldefrist überschritten. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeld wäre möglich. Ob Du darüber nachgedacht hast oder nicht, ist relativ bedeutungslos.
Wenn Du mehrere Wohnung nutzt, ist eine der Wohnungen die Haupt- die andere die Nebenwohnung (dazu auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung nachlesen).
Zur steuerpflichtigen Zweitwohnung wird die Nebenwohnung dann, wenn Du sie innehast. Eine Nebenwohnung bei Deinen Eltern wäre demnach nicht steuerpflichtig, das Zimmer im Studentenwohnheim schon.
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