HALLE/SAALE...Verdammt was nun?

Rebell @, Samstag, 15.01.2011 (vor 4917 Tagen) @ corvi-noctis

» rückwirkend zum 1. Januar 2004 eine Zwst zahlen soll. Desweiteren steht

Aufgrund der uneingeschränkten kommunalen Selbtverwaltungsrechte gibts bei der Erfassung zur Zweitwohnungssteuer keine Verjährungsfristen!

Du hast nur den Fehler gemacht, dass Du in Leipzig Dich zu einem Studium entschieden hast. Hättest Dein Studium wie viele tausende deutsche Stundenten es machen, Dich für Österreich entschieden, denn dort gibts keine Studiengebühren und auch keine Zweitwohnungssteuer!

Aber in Stuttgart, das kannst selbt nachlesen, sind Studenten welche nur eine Kinderzimmer bei den Eltern innehaben von der Zwst am Studienort befreit.
Gem. Bundesfinanzhof kann auch u.U.jemend mit einer Aufwandsteuer veranlagt werden wenn er keine Wohnung hat!
In Bayern gehen die Uhren nochmals anders, da hat die Christlich Soziale Union nach 3 Jahren erkannt, dass die Kommunale Selbstverwaltungen der Gemeinden nicht mehr zu bremsen sind, wenn es um die uneingeschränkte Möglichkeit geht Geld zu erhaschen, denn Geld stinkt nicht!
Aus diesem Grunde hat man 2008 eine zwar stümperhafte Reform auf den Weg gebracht und eine Befreiung per Gesetz verordnet für Geringverdiener unter € 25.000 Jahres einkommen - aber deklariert als Summe der positiven Einkünfte--nach Lafontanschen Grundregeln- !(= ähnlich wie bei Kommunisten)
Du solltes versuchen die Sache so lange hinauszuschieben und verzögern bis in Sachsen mal die Kommunisten an die Regierung kommen oder die SPD in Leipzig die Mehrheit verliert an Kommunisten !


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