höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung

vana131 @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4939 Tagen)

Hallo!

Ich bin Mitarbeiter einer Automobilfirma, die Mietmodelle anbietet. Diese können von allen 'in häuslicher Gemeinschaft' lebenden Personen gefahren werden.
Nach Aussage des betreuenden Verkäufers sind dies alle am Erstwohnsitz des Mitarbeiters gemeldeten Personen.

Mein Vater fährt ein solches Mietauto.
Dies war solange kein Problem wie ich noch Zuhause gewohnt habe. Bezüglich meines Umzuges nach Stuttgart stellt sich für mich nun folgendes Problem:
Damit mein Vater 'sein' Auto weiter fahren kann, kommen wir nicht drum herum, dass er seinen Zweitwohnsitz bei mir anmeldet.

Ich nehme an, wir müssen einen Untermietvertrag abschließen. Doch in welcher Höhe muss ich hier die Miete mindestens ansetzen um noch glaubwürdig zu sein> Hat hier jemand Erfahrungen damit, ab wann das Amt dies reklamiert>

Danke!
vana


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