höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung
Was denn nun – „in häuslicher Gemeinschaft lebend“ oder „am Erstwohnsitz des Mitarbeiters gemeldet“> Ich verstehe das Ganze mit dem Verkäufer nicht – seit wann sind die –noch dazu bei solchen Fragen - vertrauenswürdig> Was steht eigentlich im Vertrag>
Aber sei's drum.
Mit dem Wohnsitz ist das so eine Sache – den kann man nicht anmelden.
Ich gehe aber davon aus, dass Du meinst, Dein Vater müsse sich in Stuttgart mit Nebenwohnung registrieren lassen, damit er mit Dir „in häuslicher Gemeinschaft lebt“ bzw. „an Deinem Erstwohnsitz gemeldet ist“> Stellt sich sofort die Frage, ob und wo Du einen Zweitwohnsitz hast und dort eventuell mit Deinem Vater in häuslicher Gemeinschaft lebst>
Warum nun noch zu allem Überfluss ein mietvertrag abgeschlossen werden soll, erschließt sich mit überhaupt nicht. Alleinige Voraussetzung für die melderechtliche Registrierung einer Wohnung ist, dass man sie zum Wohnen oder Schlafen nutzt – das geht auch ohne Miete. So oder so lebt man deswegen aber noch nicht in häuslicher Gemeinschaft. Ob es sich um eine Neben- oder Hauptwohnung handelt, richtet sich nach dem Meldegesetz. Würde Dein Vater Deine Wohnung nicht zum Wohnen oder Schlafen nutzen wäre eine melderechtliche Registrierung übrigens rechtswidrig.
Schließlich: Welches Amt soll die Höhe der (unnötigen) Miete reklamieren>
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- höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung -
vana131,
18.01.2011
- höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung - Alfred, 18.01.2011