Zweitwohnsitzsteuer Köln
Wenn’s so einfach wäre.
Das beginnt mit dem Zweitwohnsitz (wie immer) – ob Du den hattest oder nicht ist völlig egal. Aber den meinst Du auch nicht. Ich nehme an, Du warst in Köln mit Nebenwohnung registriert. Das ist auch noch ziemlich egal, denn das sagt noch lange nicht, dass Du auch zur Zeitwohnungsteuer herangezogen wirst. Das hängt von so vielen Umständen ab. Die will ich hier gar nicht aufzählen.
Nur ein Beispiel:
Nach höchstrichterlicher Entscheidung darf es auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Personenstand, Alter) überhaupt nicht ankommen. Vermutlich eben deswegen, ist genau das entscheidend. Alles klar>
Die rückwirkende Ummeldung ist natürlich der Königsweg - wenn alles klappt. Dann entfällt die Geschäftsgrundlage. Aber auch das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da müssen zwei Kommunen mit einverstanden sein (die Deiner alten Hauptwohnung und Köln), dann musst Du nachweisen können, dass Du Dich in der fraglichen Zeit vorwiegend in Köln aufgehalten hast. Das Benehmen der Stadt Köln könnte einen da auf die Idee bringen, dass die Inquisition im Mittelalter eine humane Einrichtung war. Dann entscheidet die Stadt nach Lust und Laune, was sie machen will. Oder sie verschleppt es ganz einfach – totadministrieren ist bei versierten Verwaltungsspezialisten der Fachausdruck dafür, klappt ganz wunderbar. Du hast es schließlich mit mehreren Behörden zu tun - zwei in Köln, eine in der Heimat. Und am Ende könnte jeweils ein Bußgeld von beiden Kommunen stehen – zusätzlich zur ZWSt (muss nicht so kommen, ist aber schon dem einen oder anderen passiert).
Kann leicht sein, dass Du – egal was Du tust – am Ende vor der Wahl stehst: Zahlen oder vor Gericht ziehen. Um Deine Chancen bewerten zu können, fehlen mir einige Informationen.
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wilma,
21.01.2011
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Alfred,
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