Zweitwohnsitzsteuer Köln
Streichen wir mal das „schöne kölle“.
Die Steuererklärung und die Heimfahrten hättest Du auch mit Hauptwohnung in Köln und Nebenwohnung am Heimatort angeben können. Bei der Einkommensteuer geht es um Haushalte und die Begriffe Erst- und Zweitwohnung haben dort eine andere Bedeutung und sind nicht ganz korrekt, das Melderecht spielt da eigentlich keine Rolle. Der Wohnsitz wiederum spielt keine Rolle. Allerdings kann eine Steuererklärung - zumindest formal - die Ummelderei erschweren.
Für die Zweitwohnungsteuer ist rechtlich gesehen die vorwiegende Nutzung einer Wohnung entscheidend.
1. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Mieterin der Wohnung warst und Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast, war Deine Zweitwohnung in Köln. Damit wärst Du rechtlich erst Mal steuerpflichtig. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte da wenig Aussicht auf Erfolg. Nur wenn andere Umstände dazu kämen, z.B. die Personenberechtigung für ein Kind oder die Pflege eines Elternteils und hättest Du Dich deswegen nicht vorwiegend in Köln aufgehalten, stünden die Chancen erheblich besser, in einem Rechtsstreit Erfolg zu haben.
2. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Mieterin der Wohnung warst und Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast, wäre dort Deine Erstwohnung (das könnte z.B. der Fall sein bei einer 5-Tage-Woche und Aufenthalte am Heimatort nur an arbeitsfreien Tagen). Damit wärst Du nicht steuerpflichtig und kannst Dich mit mehr Aussicht (vmtl. sogar guten Aussichten, denn das hat schon bei einigen geklappt) auf Erfolg wehren (sogar ohne Bußgelder befürchten zu müssen). Der Nachweis wäre dann einfach (z.B. Arbeitsvertrag und Einkommensteuererklärung mit Zahl der Arbeitstage). Aber wehren musst Du Dich auf jeden Fall und das beginnt mit dem richtigen Ausfüllen der Steuererklärung. Papierkrieg und Verdruss mit Behörden und evtl. auch mit Gerichten ist immer damit verbunden. Je nachdem können auch Gerichtskosten fällig werden (ergeben sich aus der Miethöhe)
3. Wenn Du – aus welchen Gründen - jegliche Auseinandersetzung scheust, heißt das: Erklärung ausfüllen, abwarten und ZWSt zahlen. Trostpflaster: Die gezahlte ZWSt kannst Du bei der nächsten Einkommenteuererklärung als Werbungskosten angeben (wenn es was bringt).
Mehr kann ich nicht sagen, da mir die Informationen zu 1. und 2. fehlen.
Noch Fragen> Ggf. auch per Mail.
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