Zweitwohnungssteuer in Erfurt

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 4827 Tagen) @ hexe222

Was verstehst Du unter "Ferienwohnung">

» Muß ich mich bei einem Kurzaufenthalt in Erfurt überhaupt beim Einwohnermeldeamt anmelden>
Gute Frage. Mal im Thüringer Meldegesetz nachlesen.
http://th.juris.de/th/MeldeG_TH_2006_rahmen.htm
In Frage kommen für Dich §§ 13, 15 und besonders 23. Die Wohn- und Lebensverhältnisse müssen entsprechend gestaltet sein. Da kann
» (eventuell auch Freunden mal unentgeltlich zur kurzzeitigen Nutzung überlassen)
hilfreich sein. Unentgeltlich ist eher schädlich, letztlich aber belanglos. Die Tücke des Objekts dürfte im Begriff "Beziehen einer Wohnung" stecken. Alles andere rankt sich darum.

Und muß ich Zweitwohnungssteuer bezahlen>
In Erfurt zahlt nur der ZWSt, der dort mit Nebenwohnung registriert ist. Und damit wären wir wieder beim Meldegesetz. Mal darüber nachdenken, bei Bedarf wieder fragen.


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