Zweitwohnungssteuer in Erfurt

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5270 Tagen) @ hexe222

» Das ging ja fix.
Wir sind ja nicht bei Gericht.

» Nach dem Studium des § 23 sehe ich mich von der Steuer nicht bedroht, da meine Aufenthalte nie länger als 2 Wochen am Stück dauern werden, eher immer mal am Wochenende.

Da kann man wunderbar Haarspalterei betreiben.
Ich habe nicht umsonst auf die Tücke des Objekts und auf die Gestaltung der Wohn- und Lebensverhältnisse hingewiesen. Das ergänze ich jetzt: „Aufenthalt“ kann man auch anders auslegen als Du es tust.
Es gilt: Wer eine Wohnung bezieht muss sich anmelden, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich abmelden. Für wie viele Tage die Wohnung genutzt wird, könnte hingegen unerhebllich sein.

Außerdem ist meine Frage nach der Ferienwohnung nicht so unwesentlich, wie es vielleicht scheinen mag.


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