Pendlerpauschale

Hans, Freitag, 10.11.2006 (vor 6377 Tagen)

Hallo,
ich habe in Starnberg eine Arbeit als Altenpflegerin(Schichtbetrieb) gefunden.
Bisher hatte ich in Sraubing eine eigene Wohnung und bin die ersten Monate von Starnberg nach Straubing gependelt.
Nun habe ich in STA eine kleine Wohnung, habe die in Straubing aufgegebn und wohne wieder bei meinen Eltern(auch Straubing).
Mein Lebensmittelpunkt ist wegen meines Bekanntenkreises weiterhin in Straubing, ich wohne nur in STA zwischen den Schichten.

Meine Frage: soll ich nun meinen Erstwohnsitz in STA oder in Straubing anmelden>
Kann ich noch Pendlerpauschale geltend machen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion