Pendlerpauschale

Christian @, Freitag, 10.11.2006 (vor 6812 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,
entweder ist Dein nom du guerre (Neudeutsch: Nickname) falsch, oder Du hast keine Stelle als Altenpflegerin gefunden.
Zur Sache:
Wie Du Dich wo anzumelden hast, steht im Bayerischen Meldegesetz. Das besagt:
[blockquote] Art. 16 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Hauptwohnung eines Behinderten, der in einer Behinderteneinrichtung untergebracht ist, bleibt auf Antrag des Behinderten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung nach Satz 3. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
(4) …..... [/blockquote]
Wenn Du Dich, wie ich annehme, vorwiegend in Straubing aufhältst, ist in Straubing Deine Hauptwohnung, in Starnberg Deine Nebenwohnung. So hat die Anmeldung zu erfolgen.
Was sich für Dich daraus im Einzelnen bzgl. der Einkommensteuer ergibt, muss ich offen lassen. Bitte dazu einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein fragen.

Gruß


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