ZWS bei verheirateten Personne

Christian @, Samstag, 11.11.2006 (vor 6811 Tagen) @ Rudi

Hallo Rudi,
so ganz verstehe ich das Ganze nicht, muss aber auch nicht sein.
Man sollte den geschilderten Sachverhalt gar nicht so hoch aufhängen. Wer eine Nebenwohnung nutzt, die er nicht innehat, zahlt so oder so keine Zweitwohnungsteuer. Wenn die Kommunen das nicht wahrhaben wollen und Unsinn in ihre Satzungen schreiben, gibt es Gerichte, die das klären können und werden.
Wozu also das Grundgesetz bemühen> Wobei der sehr richtige und interessante Hinweis auf die „anderen Fallkonstellation“ bisher von den Kommunen hartnäckig ignoriert wird - aber das ist eher ein Pfeifen im dunklen Wald.
Am Rande: Die Abkürzung „BRD“ finde ich falsch und hässlich; wenn schon Abkürzung, dann DEU.
Noch Fragen zur Zweitwohnungsteuer>
Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion