Zweitwohnung

kryolith @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 5198 Tagen)

Hallo,
ich habe im gleichen Wohnort, indem ich meinen Hauptwohnsitz mit Familie habe, eine Zweitwohnung angemietet. Berufliche Gründe, ich arbeite im Schichtdienst in der Jugendhilfe, habe mich dazu veranlasst. Mein Mann ist selbstst. und um nicht ständig im Privaten auch die geschäftlichen Belange zu bearbeiten, nutzen wir nun die Zweitwhg für diese Angelegenheiten.
Grundsätzlich gut. Aber dauerhaft zu begründen>
Gruß


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