Zweitwohnung
Abgesehen davon, dass der Wohnort in diesem Fall der Wohnsitz sein dürfte, bleibt er es auch bei x-beliebig vielen Neben- oder Zweitwohnungen im gleichen Ort und wird nicht zum "Hauptwohnsitz".
So wie das klingt, handelt es sich außerdem nicht um die Anmietung einer Zweitwohnung sondern um ein „außerhäusiges Arbeitszimmer“, das allenfalls (steuerrechtlich unschädlich) gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Das wäre dann weder eine Neben- noch eine Zweitwohnung. Eine melderechtliche Registrierung wäre nicht erforderlich. Daran sollte festgehalten werden – dauerhaft.
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kryolith,
16.02.2011
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Alfred,
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