HH - kompliziert oder ganz einfach?
Einmal mehr Babylon>
Zur Verwirrung und nichjt besonders hilfreich. Aber weil das Urteil rechtskräftig ist, aus NRW stammt und einfach schön ist, hier noch einmal, was genau bei Verheirateten eine steuerbare Zweitwohnung ist:
Da Verheiratete
„sich nach § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG (...), wonach bei Eheleuten grundsätzlich der Familienwohnsitz als Hauptwohnung zu melden ist, nur mit Nebenwohnung melden können, sind sie selbst dann zweitwohnungsteuerpflichtig, wenn die Erwerbszweitwohnung nicht ihre Nebenwohnung, sondern Hauptwohnung ist. Demgegenüber können (und müssen) Ledige in dieser Situation die Erwerbszweitwohnung entsprechend der vorwiegenden Nutzung als Hauptwohnung anmelden. … Eine Diskriminierung … liegt jedoch nur dann vor, wenn die Erwerbszweitwohnung, bei ausschließlicher Betrachtung der steuerpflichtigen Person nach tatsächlichen Nutzungsverhältnissen die Hauptwohnung, d.h. die vorwiegend benutzte Wohnung, des Steuerpflichtigen ist.“
Danach ist doch wohl für Jedermann alles klar, oder>
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Marie_50,
16.02.2011
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Alfred,
16.02.2011
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