Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?

Alfred @, Dienstag, 01.03.2011 (vor 5234 Tagen) @ prinzessippi

Das mit dem Wohnsitz ging auch weniger gegen Dich, sondern gegen die, die es von Amts wegen besser wissen müssten und trotzdem die babylonische Sprachverwirrung bedenkenlos „für Recht erkennen“ und nach Kräften fördern. Das sind die gleichen Leute, die hier unerkannt mitlesen und sich dafür nicht schämen.:-D

Die Abmeldung in Köln solltest Du schnellstens nachholen - 7 Tage nach Auszug hast Du dafür Zeit. Geht auch schriftlich (= per Brief).

Wenn Du Dich also vorwiegend in Köln aufgehalten hast, gilt für die Steuererklärung
Allgemeine Angaben zu Zeile 1 bis 3 erforderlich
Bei Zeile 4 die melderechtlichen Daten eingeben (An-/bzw. Abmeldung)
Zeile 5 („für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) sowie Zeile 8 („aus folgenden Gründen:“) ankreuzen und als Begründung eintragen:
„Bei der in Frage stehenden Wohnung handelt es sich um meine Erstwohnung, die trotz meines vorwiegenden Aufenthalts in Köln vom 27. September 2010 bis 26.02.2011 als Nebenwohnung registriert war.“
Wenn möglich, solltest Du als Nachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers oder den Arbeits-/Praktikumsvertrag beifügen und die Begründung ergänzen:
„Als Nachweis für meine Negativerklärung füge ich eine Bestätigung des Arbeitgebers/meinen Praktikumsvertrag bei, aus der/dem hervorgeht, dass ich mich beruflich/wegen des Praktikums 5 Tage die Woche in Köln aufgehalten haben.“
Keine weiteren Angaben.
Unterschrift auf der letzten Seite nicht vergessen.


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