Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?

Alfred @, Freitag, 04.03.2011 (vor 5491 Tagen) @ prinzessippi

Ich hoffe, Du hast Dich nun abgemeldet – mit Tag des Auszugs 26.02.2011. Dann ist melderechtlich alles in Ordnung und richtig.

Für die Zweitwohnungsteuer gilt das Melderecht jedoch nur bedingt - nicht jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung. Und in Deinem Fall ist die vom 27. 09 2010 bis 26.02.2011 benutzte Nebenwohnung (Melderecht) Deine steuerrechtliche Erstwohnung, wenn Du sie in dieser Zeit vorwiegend benutzt hast. Und das kannst Du mit dem Praktikumsvertrag eigentlich schlüssig genug nachweisen.
Wenn Köln deswegen Scherereien mach – hier kannst Du jederzeit nachfragen.

Weil wir gerade die närrische Zeit haben, kannst Du ja mal nachlesen, was ein Gericht zur ErwerbsZweit-/Hauptwohnung und Familienwohnsitz zu sagen weiß:

http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8396#p8396


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