ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse
Liebe Forum Mitglieder!
Mir ist es ähnlich ergangen wie der armen Lyra (die üblichen Verdächtigen des Forums kennen wohl Ihre "unedliche Geschichte" in zwei Akten).
Unterschied bei mir: Der ZWS-Bescheid ging an meine Eltern. Dort hatte ich mal meinen Erstwohnsitz, den kannte die Stadt Köln natürlich. Als der Bescheid kam, war ich dort nicht mehr gemeldet. Daher bekam ich den Bescheid von meinen Eltern erst nach der einmonatigen Klagefrist.
Ist das vielleicht ein Ansatz sich auf §173 der AO zu berufen. Reicht das um mich aus dem "groben (eigenen) Verschulden", dass das Beweismittel (meine rückwirkende Abmeldung in Köln) erst nachträglich bekannt geworden ist, heraauszuwinden>
Vielen Dank für Eure Antworten.
Dennis
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Dennis15,
08.03.2011
- ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse - Lyra, 09.03.2011
- ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse - Norman, 10.03.2011
- ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse - Alfred, 11.03.2011