ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse
» Unterschied bei mir: Der ZWS-Bescheid ging an meine Eltern. Dort hatte ich
» mal meinen Erstwohnsitz, den kannte die Stadt Köln natürlich. Als der
» Bescheid kam, war ich dort nicht mehr gemeldet. Daher bekam ich den
» Bescheid von meinen Eltern erst nach der einmonatigen Klagefrist.
Hallo Dennis,
Dein Rechtsempfinden täuscht Dich nicht, wenngleich Du in der falschen Rechtsvorschrift suchst. Einschlägig sind §§ 122, 124 in Verbindung mit § 155 AO. Dazu folgender Link:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2002/2_K_2249_96beschluss20020419.html
Entscheidend sind die Ausführungen in Randziffern 61, 64 und 65. Der Steuerbescheid muss unmittelbar in Deinen Machtbereich (in der Regel Dein eigener Briefkasten) gelangen. Eine Adressierung an die Eltern reicht da nicht ohne weiteres aus (bei Empfangsvollmacht aber schon). Das in Randziffer 65 zitierte BFH-Urteil vom 30.10.1996 betraf übrigens die Adressierung eines Steuerbescheides an den Vater des Steuerpflichtigen - trifft also Deinen Fall ziemlich exakt.
Hilfsweise kannst Du noch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, weil Dir der Bescheid erst nach der Klagefrist zur Kenntnis gelangt ist - scheint mir aber überflüssig.
Dies alles ist aber nur die formale Seite. Die Verwaltung kann ganz simpel einen neuen Bescheid diesmal richtig bekanntgeben (falls nicht zufällig Festsetzungsverjährung zwischenzeitlich eingetreten ist). Spätestens dann musst Du Dir Gedanken machen, wie Du inhaltlich argumentieren willst.
Viel Erfolg
Norman
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Dennis15,
08.03.2011
- ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse - Lyra, 09.03.2011
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- ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse - Alfred, 11.03.2011