News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig!
Im September hatte ich unter dem Betreff "[link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8082]News: Köln versucht erneut nachzubessern[/link]" auf eine beabsichtigte Satzungsänderung der Kölner Zweitwohnungssteuersatzung hingewiesen.
Die beabsichtigte Satzungsänderung hielt ich bereits damals für offensichtlich rechtswidrig und nichtig.
In der Folge beschloss der Rat der Stadt Köln diese rückwirkende Änderung einer Änderungssatzung nahezu einstimmig.
Nur drei Monate hat es gedauert, bis das Verwaltungsgericht Köln durch Urteil vom 21. Januar 2011 (Az.: 27 K 3319/09) die Nichtigkeit dieser Änderungssatzung inzident festgestellt hat.
Die Entscheidung des VG Köln führt aus:
"Zwar bestimmt die Änderungssatzung vom 18. Oktober 2010, dass die 2. Änderungssatzung nicht - wie ursprünglich vorgesehen - erst zum 01. Januar 2009, sondern bereits zum 01. Januar 2005 in Kraft treten soll. Diese Änderung der 2. Änderungssatzung ist jedoch nichtig, soweit sie § 2 Abs. 6 ZwStS betrifft. Sie führt nämlich insoweit zu einer unzulässigen echten belastenden Rückwirkung für Steuerschuldner. "
Es bleibt somit zunächst dabei, dass in Köln für unterschiedliche Zeiträume mindestens zwei verschiedene Satzungstexte gelten (2005-2008 und 2009-heute).
Nach Ansicht des VG Köln verstößt die bis zum 31. Dezember 2008 geltende Fassung der Satzung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies lässt sich jedoch auch durchaus anders sehen. Das VG verweist insoweit auf eine abweichende Rechtsauffassung des BayVGH. Nach dieser Rechtsauffassung wäre die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung wohl zumindest bis 2008 als insgesamt nichtig anzusehen.
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LionelHutz,
10.03.2011
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Yvonne Winkler,
10.03.2011
- News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig! - LionelHutz, 11.03.2011
- News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig! - Alfred, 11.03.2011
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Yvonne Winkler,
10.03.2011