News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig!
» Es bleibt somit zunächst dabei, dass in Köln für unterschiedliche Zeiträume mindestens zwei verschiedene Satzungstexte gelten (2005-2008 und 2009-heute).
Das ist natürlich nur für Insider erkennbar.
Wer heute für die Jahre 2005 bis 2008 als Verheirateter, der sich nicht überwiegend in Köln aufgehalten hat, zur Zweitwohnungsteuer veranlagt wird, erhält unverdrossen von Kassen- und Steueramt die Mitteilung:
„Eine Befreiung gem. § 2 Abs. 6 ZWStS kann nur erfolgen, wenn die Nebenwohnung überwiegend genutzt wird. In Ihrem Fall nutzen sie die Nebenwohnung nicht überwiegend. somit kann keine Befreiung erfolgen.“
Ein Blick in die „Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 17. Dezember 2004 in der Fassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 18. Dezember 2009“ liest, kommt zu dem Ergebnis:
Stimmt.
Denn die unzulässige Vorschrift ist nicht besonders gekennzeichnet und in § 16 ist zu lesen: „Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2005 in Kraft. Köln, den 17.12.2004.“
Wer dann weiter liest und ins Grübeln kommt, kann allerdings aus § 2a erkennen, dass da was nicht stimmt - denn wer als „Steuerpflichtiger (>)“ eine Nebenwohnung „faktisch vorwiegend“ nutzt, unterliegt für diese überhaupt nicht der ZWSt - im Sinne der Satzung ist diese Nebenwohnung als Hauptwohnung anzusehen.
Zart besaitete Gemüter könnten in diesem kommunalen Fehlverhalten glatt einen Sargnagel für die Demokratie erkennen. Weniger zart besaitete Fleischerhunde fühlen sich schlicht verarscht.
Ich bleibe lieber bei der im Justizministerium NRW geäußerten Auffassung, dass von den kommunalen Zweitwohnungsteuersatzungen eine ungute (Juristen sagen nun mal nicht "schlechte") erzieherischere Wirkung ausgeht
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LionelHutz,
10.03.2011
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Yvonne Winkler,
10.03.2011
- News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig! - LionelHutz, 11.03.2011
- News: VG Köln erklärt Kölner Änderungssatzung für nichtig! - Alfred, 11.03.2011
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Yvonne Winkler,
10.03.2011