ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?
Wenn die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird, handelt es sich nicht um eine "Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf". Sie kann also keine Zweitwohnung sein und ist vergleichbar mit einem Büro oder Geschäft. Da sie nicht zum Wohnen und Schlafen genutzt wird, besteht auch keine Meldepflicht für diese Wohnung. Zweitwohnungsteuer darf nicht anfallen.
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- ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung? -
Laurynn,
10.03.2011
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Alfred,
10.03.2011
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Alfred,
10.03.2011