ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?
» Wenn die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird, handelt es sich nicht
» um eine "Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf". Sie kann also keine
» Zweitwohnung sein und ist vergleichbar mit einem Büro oder Geschäft. Da sie
» nicht zum Wohnen und Schlafen genutzt wird, besteht auch keine Meldepflicht
» für diese Wohnung. Zweitwohnungsteuer darf nicht anfallen.
Vielen Dank. Ich war schon beunruhigt, weil eine Kollegin meinte, sie solle jetzt für ihre neue Dienstwohnung ZWS zahlen.
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- ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung? -
Laurynn,
10.03.2011
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Alfred,
10.03.2011
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Alfred,
10.03.2011