ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?

Laurynn @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4767 Tagen) @ Alfred

» Wenn die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird, handelt es sich nicht
» um eine "Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf". Sie kann also keine
» Zweitwohnung sein und ist vergleichbar mit einem Büro oder Geschäft. Da sie
» nicht zum Wohnen und Schlafen genutzt wird, besteht auch keine Meldepflicht
» für diese Wohnung. Zweitwohnungsteuer darf nicht anfallen.

Vielen Dank. Ich war schon beunruhigt, weil eine Kollegin meinte, sie solle jetzt für ihre neue Dienstwohnung ZWS zahlen. :-)


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