ZWS Köln
Wer da wann bei der Stadt mündlich/fernmündlich welche Antwort gegeben hat, ist völlig unerheblich und gibt allenfalls Aufschluss über die Kompetenz der jeweiligen öffentlichen Bediensteten.
Vom Juni 2009 bis Dezember 2010 aus beruflichen Gründen in Köln, volljährig und alleinstehend>
Wenn das so ist, wird die Nebenwohnung als Zweitwohnung betrachtet, wenn es sich nicht um die faktisch vorwiegend genutzte Wohnung handelt. Ob überhaupt und falls ja, was man dagegen machen kann, lässt sich schwer sagen. Dreh- und Angelpunkt dürfte die Frage des „vorwiegenden Aufenthalts“ sein. Ob das hilft> Da hat sich die NRW-Justiz noch nicht so ganz eindeutig geräuspert – vermutlich weil man nicht weiß, wie man die Entscheidungen des BVerfG umgehen kann.
Wenn weitere Fragen, dann bitte mit Angaben zur wöchentlichen Dauer der beruflichen Tätigkeit in Köln und zur Art des „Pendelns“. Nur an Wochenenden> Auch während der Woche> Nur gelegentlich> Entfernung zum Heimatort>
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