ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5719 Tagen) @ Troublemaker

Kleine Lehre für die Zukunft: Traue keiner Behörde.

Wenn Du Dich faktisch vorwiegend in Köln aufgehalten hast und dies nachweisen kannst (Arbeitsvertrag usw.), war Deine Hauptwohnung in Köln und Du warst melderechtlich falsch registriert. Damit bist Du nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stuerpflichtig. Das interessiert die Stadt Köln aber überhaupt nicht. Wenn Du Dich nicht gegen die Veranlagung zur ZWSt wehrst, musst Du ganz bestimmt zahlen, klagst Du dagegen, entscheidet das VG Köln ggf. unter Beachtung der Entscheidungen des BVerwG über die Zahlungspflicht.


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