ZWS trotz Abmeldung (Friedrichshafen)

Alfred @, Sonntag, 13.03.2011 (vor 5229 Tagen) @ koray

» 3. richtig, musste ich nach einem Telefonat mit Konstanz nicht mehr
Das ist das Kreuz mit den Telefonaten. Sie haben keine Beweiskraft und oft auch keine Wirkung. Umgang mit Behörden nur schriftlich.

» 4. wenn das gleich dem Datum auf dem Brief mit der Rechnung ist: ja
Das kann keine Rechnung sein. Es muss sich um einen Steuerbescheid/Bescheid zur Zweitwohnungsteuer handeln. Und dieser Bescheid muss ein Kassen-/Aktenzeichen haben. Außerdem muss darauf ein Bearbeiter vermerkt sein

» Die Abmeldebestätigung muss in FN zuhause sein, bin ich mir sicher.
Wenn Du Dir da ganz sicher bist, ist es gut. Für den Widerspruch brauchst Du das Papier noch nicht.
Für den Widerspruch - schriftlich oder per FAX vorab - genügt in Deinem Fall folgende Formulierungshilfe:
Absender
Anschrift der Behörde
Sehr geehrte Damen und Herren (oder Name des Bearbeiters),
Widerspruch
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Steuerbescheid vom 14.02.2011 (Kassenzeichen xyz) ein. Er ist rechtswidrig. Die von Ihnen besteuerte Nebenwohnung haben ich bereits 2010 abgemeldet. Außerdem hatte und habe ich hinsichtlich dieser Wohnung keine rechtliche Verfügungsgewalt. Es handelt sich um die Wohnung meiner Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift"

Du musst unbedingt sicher stellen, dass der Widerspruch am 14., spätestens am 15., bei der Stadt vorliegt. Also am besten: persönlich vorbei bringen und Empfang auf einer Kopie quittieren lassen.
Anwalt braucht Du vorerst nicht. Der Fall ist eigentlich klar. Es sind noch ein paar Sachen erforderlich, aber die haben noch ein bisschen Zeit. Erst Mal den Widerspruch auf den Weg bringen.
Noch Fragen>


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