Remscheid, Rostock, Oberiglbach, Cottbus
Das Problem dürfte hier sein, dass das Melderecht keine besondere Rücksicht auf Zeitarbeiter nimmt und für diesen Personenkreis, wenn volljährig und alleinstehend, unzumutbar werden kann, Nicht weil es schwierig ist, sondern weil es immer zu unbegriedigenden Ergebnissen führt. Die ZWSt verschärft das noch.
Ob überhaupt und wenn ja, wie Du in Oberiglbach bzw. Remscheid melderechtlich zu erfassen bist, hängt von der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts ab (bei mehr als 2 Monaten besteht in BY Meldepflicht).
Wenn Du in Remscheid mit Nebenwohnung zu registrieren bist, fällt dort ZWSt an. So wie du das schreibst, klingt es für mich fast so, als wärst in Remscheid überhaupt nicht mehr wohnhaft (und dort damit nicht mehr meldepflichtig).
Wenn Du in Cottbus/oder Rostock bei Deiner Freundin einziehst – aber nicht, wenn Du sie dort nur besuchst – bist Du in der entsprechenden Stadt meldepflichtig. Wenn Du in Cottbus/Rostock bei Deiner Freundin einziehst – aber nicht, wenn Du sie dort nur besuchst – bist Du in der entsprechenden Stadt meldepflichtig. Ob überhaupt und wenn ja, wie Du dort melderechtlich zu erfassen bist, hängt von der Meldepflicht in Oberiglbach ab. »
» Desweiteren wäre für mich die Frage wie sich das ganze dann hinterher » steuerlich für mich geltend macht >>
Das ist vermutlich eine Frage der Einkommensteuer (Doppelte Haushaltsführung), die den Rahmen dieses Forums sprengt.
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Pierre Lusack,
20.03.2011
- Remscheid, Rostock, Oberiglbach, Cottbus - Alfred, 21.03.2011