ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal

Alfred @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 5707 Tagen) @ Steka

1. Wenn Du Dich jetzt mit Hautwohnung (meine Übersetzung für das Unwort Erstwohnsitz) in Köln hast registrieren lassen, bis Du zwangsläufig in W mit Nebenwohnung registriert. D.h., dass Du irgendwann, vielleicht auch in 4-5 Jahren, eine Anfrage zur ZWSt von W bekommst.
2. Die unterschiedlich dummen Antworten des Einwohnermeldeamtes sind mir bekannt. Deswegen hatte ich Dir ja auch geschrieben:
"Rückwirkende Ummeldung von Neben- in Hauptwohnung ist das eine und u.U. nicht erreichbar bzw. nicht zielführend. Unrichtige melderechtliche Verhältnisse sind das andere. "
Wenn der Steuerbescheid erst Mal da ist, hilft eh nur die Klage beim VG, wenn es nicht vorbei sein soll. Vom Ergebnis her ist die Antwort aber nicht falsch. Es gibt noch mehrere Gründe, warum eine rückwirkende Änderung der HW nicht möglich sein sollte.
3. Aber Du hast ja nicht behauptet, in W nicht mit HW registriert gewesen zu sein (das war sozusagen amtlich bestätigt), sondern dass diese Registrierung falsch war (s. 2.) – ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
4. Aber für „Die Dame sagte aber …“ kannst Du Dir nichts kaufen. Lasse es Dir schriftlich geben.

Es bleibt dabei:
Beim Ausfüllen der Steuererklärung aufpassen.


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