ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal

Alfred @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 5707 Tagen) @ Steka

» 2. Miete bezahle ich im Haus meiner Eltern keine. Die Berechnungsgrundlade will ich mal sehen.
Deswegen würdest Du von W trotzdem eine Anfrage bekommen und einen Vordruck ausfüllen müssen. Entfällt aber, weil Du ja in Köln mit alleiniger Wohnung registriert bist. Und übrigens: Ob Du Miete zahlst oder nicht, ist völlig für die ZWSt egal – die lässt sich auch anders berechnen, ggf. schätzen.

» Warum sollte das in meinem Fall nicht klappen>
Weil „die Dame“ Dir das so (im Wortlaut falsch aber im Ergebnis richtig) schon gesagt hat. Es gibt wohl mehr Ummeldungsversuche die nicht geklappt haben als erfolgreiche.

» Ich kann ja lückenlos nachweisen, dass mein Lebensmittelpunkt die Stadt Köln war.
Wo Dein Lebensmittelpunkt war, ist völlig egal. Du musst nachweisen, dass die Wohnung in Köln die vorwiegend benutzte Wohnung war. Und ob bei erfolgreichem Nachweis eine rückwirkende Berechtigung des Melderegisters erfolgt oder nicht, ist damit noch lange nicht gesagt (s.o.).

» Ich werde einen Antrag auf rückwirkende Ummeldung stellen und dem Kassenamt als Kopie schicken.
Das war nicht meine Empfehlung.

» Mal schauen was dann passiert.
Was anderes bleibt Dir so oder so nicht übrig. Kleiner Tipp: Z.B. könnte Dir als nächstes ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern (Ordnungswidrigkeit = Verstoß gegen das Meldegesetz) und Dein Antrag trotzdem abgelehnt werden.

» Teilweise könnten die Beträge ja fast verjährt sein.
"Fast" verjährt ist nicht verjährt.

Kleiner Tipp zum weiteren Vorgehen:
Die richtigen Begriffe verschaffen manchmal die notwendige Klarheit.


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