Praktikum in Mainz
»» Habe ich das soweit richtig verstanden>
Ja, denn für Rheinland-Pfalz gilt (§ 25 MG RLP):
Wenn Du für eine Wohnung im Inland gemeldet bist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung beziehst, unterliegst Du hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht
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- Praktikum in Mainz -
stutti,
29.03.2011
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Alfred,
29.03.2011
- Praktikum in Mainz - stutti, 29.03.2011
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Alfred,
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