Praktikum in Mainz

Alfred @, Dienstag, 29.03.2011 (vor 5041 Tagen) @ stutti

»» Habe ich das soweit richtig verstanden>
Ja, denn für Rheinland-Pfalz gilt (§ 25 MG RLP):
Wenn Du für eine Wohnung im Inland gemeldet bist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung beziehst, unterliegst Du hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht


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