Praktikum in Mainz
» »» Habe ich das soweit richtig verstanden>
» Ja, denn für Rheinland-Pfalz gilt (§ 25 MG RLP):
» Wenn Du für eine Wohnung im Inland gemeldet bist und für eine Dauer von bis
» zu sechs Monaten eine andere Wohnung beziehst, unterliegst Du hinsichtlich
» dieser Wohnung nicht der Meldepflicht
Ah ok, super vielen Dank!
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- Praktikum in Mainz -
stutti,
29.03.2011
- Praktikum in Mainz -
Alfred,
29.03.2011
- Praktikum in Mainz - stutti, 29.03.2011
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Alfred,
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