Praktikum in Mainz

stutti @, Dienstag, 29.03.2011 (vor 5041 Tagen) @ Alfred

» »» Habe ich das soweit richtig verstanden>
» Ja, denn für Rheinland-Pfalz gilt (§ 25 MG RLP):
» Wenn Du für eine Wohnung im Inland gemeldet bist und für eine Dauer von bis
» zu sechs Monaten eine andere Wohnung beziehst, unterliegst Du hinsichtlich
» dieser Wohnung nicht der Meldepflicht

Ah ok, super vielen Dank!


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