Nur für vier Wochen
Hallo,
ich habe da mal eine ganz andere Situation...
Zusammen mit meiner (Ex-)Freundin habe ich eine Wohnung in Nürnberg - mein offizieller Hauptwohnsitz, wo wir beide auf dem Mietvertrag stehen. Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Für die Zwischenzeit - 1. bis 30. April 2011 - habe ich eine kleine möblierte Wohnung gemietet, ebenfalls in Nürnberg. Weil ich nur einen Monat da wohne, habe ich da noch nicht einmal einen Briefkasten auf meinen Namen.
Muss ich diese Übergangswohnung als Zweitwohnsitz anmelden und ZWS zahlen> Beide Wohnungen sind in der gleichen Stadt (Nürnberg).
Im Anmeldeformular der Stadt (https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/330_ep/330_ep_f_mehrere_wohnungen) wird nach der Wohnung gefragt, von der aus man seiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Im April werde ich von der Übergangswohnung zur Arbeit fahren, ab Mai von der neuen Wohnung aus.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Übergangssituation> Müssen die Behörden davon überhaupt wissen, wenn es nur um vier Wochen geht>
Danke schonmal für eure Hilfe!
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- Nur für vier Wochen -
fedwe,
30.03.2011
- Nur für vier Wochen - Alfred, 30.03.2011