ZWS bei Ehepaaren

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4829 Tagen) @ Isa67

Wohnungen kann man in W. mieten oder besitzen, so viele man will, ohne deswegen ZWSt-pflichtig zu werden. Man darf sie nur nicht im melderechtlichen Sinn zum Wohnen und Schlafen benutzen bzw. nicht dort einziehen und sie auf diese Weise zur Nebenwohnung machen.
§ 25 des Meldegesetzes NRW besagt sinngemäß, dass der Bezug einer Wohnung zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts nicht der Meldepflicht unterliegt . Allerdings muss man spätestens nach zwei Monaten aus der Wohnung ausgezogen sein.

Da ist das Beziehen/Ausziehen aus einer Wohnung ein auslegungsbedürftiger Begriff. Wenn man sich auf den Standpunkt stellen will, dass
- man die Wohnung nur bezieht, wenn es mal rappelt und
- wieder auszieht (und eigentlich nicht wieder einziehen will), wenn des Rappeln vorbei ist und
- das Ganze nicht länger als zwei Monate dauert,
dann ist diese Mietwohnung keine Nebenwohnung und somit auch keine Zweitwohnung (steht so in der W-Satzung). Die melderechtliche Registrierung erfolgt mit alleiniger Wohnung (der gemeinsamen ehelichen Wohnung). Eine „melderechtliche Hauptwohnung“ existiert nicht.
Von der "Rappel-Flucht-Mietwohnung" kann/soll/muss/darf man „der Stadt“ nichts sagen, allein schon deswegen, um dumme Fragen zu vermeiden


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