Zweitwohnsitz bei den Eltern in Köln während des Studiums!

Alfred @, Donnerstag, 14.04.2011 (vor 5463 Tagen) @ marile

»Hallo Maria,
gegen den Bescheid kannst Du Dich erfolgreich wehren, wenn Du die Nebenwohnung bei Deinen Eltern hattest. Einen RA brauchst Du nicht, die Sache ist ziemlich eindeutig. Von Bedeutung ist auch noch, ob Du eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben hast, und was Du da geschrieben hast.
Eine „Vorlage“ in dem Sinn gibt es nicht, da jeder Fall anders ist. Am besten, Du schickst mir eine Mail – dann sehen wir weiter.
Gruß
Alfred


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