News: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim
Das VG Giessen hat am 09. März 2011 (AZ 8 K 48/10.Gi) entschieden, dass eine Zweitwohnung nicht Gegenstand der Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer sein kann, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.
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Yvonne Winkler,
21.04.2011
- NEWS: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim - Alfred, 21.04.2011