NEWS: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim
Ich begrüße ja jedes Urteil, dass gegen eine zweitwohnungsteuer erhebende Kommune gerichtet ist. Das ganze steht und fällt mit der Definitiuon der Wohnung/Hauptwohnung. Wenn die Kommune nicht in Revision geht, wird sie schon wissen warum.
Aber das VG bestätigt mein (Vor)Urteil: Wenn jemand zwei "Wohnungen" für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, zahlt er in den seltensten Fällen ZWSt.
Entsprechend der Entscheidungen des BVerfG von 2010 im Fall des Aaachener Studenten wäre die Frau zweitwohnungstuerpflichtig.
» ... diese Wohnung lediglich eine bescheidene
» Lebensführung ermöglicht.
Das würde die Besteuerng jeder Studentenbude nichtig machen.
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Yvonne Winkler,
21.04.2011
- NEWS: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim - Alfred, 21.04.2011